Von wegen Mauschelei: Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Ärzte dürfen die Aufzeichnungen nicht generell unter Verschluss halten. Gelesen bei FOCUS Online
Von wegen Mauschelei: Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Ärzte dürfen die Aufzeichnungen nicht generell unter Verschluss halten. Gelesen bei FOCUS Online
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